![]() ![]() ![]() ![]() Auszug aus der Festwochen-Verordnung Ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten (ELTERN) ist der Aufenthalt, wie folgt, gestattet:
Nicht erlaubt ist: Es finden ständige Kontrollen statt! Wer dagegen verstößt kann mit einer Geldbuße belegt werden!
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