Auszug aus der Festwochen-Verordnung

 
Aufenthalt von Jugendlichen am Abend im Festwochengelände: 

Ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten (ELTERN) ist der Aufenthalt, wie folgt, gestattet:

bis einschließlich 13 Jahre   

bis 20.00 Uhr

14 bis einschließlich 15 Jahre  

bis 22.00 Uhr

16 bis einschließlich 17 Jahre

bis 24.00 Uhr

 

Nicht erlaubt ist:
• Gläser und Krüge aus dem Gelände mitzunehmen
• alkoholische Getränke auf das Gelände mitzubringen
• Alkoholkonsum von unter 16jährigen
• Schnapskonsum von unter 18jährigen

Es finden ständige Kontrollen statt! Wer dagegen verstößt kann mit einer Geldbuße belegt werden!